A. Folgende Arbeiten können aus unserem Büro in Ihrem Interesse hervorragend erledigt werden:

1. Innerhalb der allgemeinen von Ihnen zu erledigenden Buchhaltung:

    - Sortieren der laufenden Unterlagen

    - Buchen der laufenden Betriebsvorfälle

    - alle anfallenden Tätigkeiten, die nicht gegen § 6 Steuerberatungsgesetz verstoßen.

 

2.  Auswertungen Ihrer laufenden Buchhaltung:

     - Summen- u. Saldenliste (SuSaLi)

     - Monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

     - Zahlungsverkehr

     - Überwachung Zahlungsverkehr

     - Offene Posten Liste (OPOS)

     - Besprechungen und betriebwirtschaftiche  Beratung der Auswertungenen

3.  Auswertungen und Übermittlung von Daten:

     - unter Berücksichtigung entsprechender Vollmachten

        Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen

     -  entsprechende (unterjährige Gewinnermittlung oder BWA's)

        für Anträge (Finanzamt. Bezirksämter, Familienkasse, Ausländerbehörde etc.)  

4.  Hilfe bei Betriebsprüfungen als Unterstützung Ihres Steuerberater oder des bekannten

     vermittelten Teams.