A. Folgende Arbeiten können aus unserem Büro in Ihrem Interesse hervorragend erledigt werden:
1. Innerhalb der allgemeinen von Ihnen zu erledigenden Buchhaltung:
- Sortieren der laufenden Unterlagen
- Buchen der laufenden Betriebsvorfälle
- alle anfallenden Tätigkeiten, die nicht gegen § 6 Steuerberatungsgesetz verstoßen.
2. Auswertungen Ihrer laufenden Buchhaltung:
- Summen- u. Saldenliste (SuSaLi)
- Monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Zahlungsverkehr
- Überwachung Zahlungsverkehr
- Offene Posten Liste (OPOS)
- Besprechungen und betriebwirtschaftiche Beratung der Auswertungenen
3. Auswertungen und Übermittlung von Daten:
- unter Berücksichtigung entsprechender Vollmachten
Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- entsprechende (unterjährige Gewinnermittlung oder BWA's)
für Anträge (Finanzamt. Bezirksämter, Familienkasse, Ausländerbehörde etc.)
4. Hilfe bei Betriebsprüfungen als Unterstützung Ihres Steuerberater oder des bekannten
vermittelten Teams.